Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Lackdoktor
Inhaber: Thomas Kießling, Richard-Wagner-Str. 50, 95030 Hof
1) Bestandteil des Vertrages:
Zustandekommen des Vertrages: gem. §§ 126-127 BGB. Bei Terminverschiebung ist eine Frist von 2 Werktagen vor dem vereinbarten Termin einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Frist ist kein Anspruch auf eine Terminverlegung geltend zu machen.
2) Termine und Ort:
Terminvereinbarungen sind wie in Punkt 1 beschrieben Bestandteil des Vertrages. Termine können wie unter Punkt 1 verlegt werden. Absagen und Verschiebungen müssen 2 Werkstage zuvor bekannt gegeben werden. Bei Nichteinhaltung des Termins aus schuldhaften Gründen werden Aufwandsentschädigungen in Höhe von 30% des ursprünglich vereinbarten Rechnungspreises in Rechnung gesetzt. Kommt es vor Ort beim Kunden zu einer Terminverschiebung oder Nichteinhaltung des Vertrages, werden zuzüglich entsprechende Anfahrtspauschalen in Rechnung gestellt.
Der Kunde hat bei „Vor Ort Reparatur“ dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass ein Dritter bei Reparaturarbeiten weder belästigt, noch geschädigt werden kann.
Bei schlechter Witterung sollte vor Ort für Trockenheit und für eine relativ zugfreie Umgebung durch den Kunden im Vorfeld gesorgt sein. Es besteht kein Anspruch auf Vor-Ort-Reparatur. Unter Umständen können bestimmte Schäden nur in unserer Werkstatt getätigt werden.
3) Zahlungsbedingungen/ Preise und Rabatte
Privatkunden sind die Zahlungen sofort und bar vorbehalten. Bargeldlose Zahlungsmittel können nicht entgegen genommen werden.
Gewerbliche Kunden können gegen Rechnung, per Überweisung oder bar begleichen. Zahlungsziel sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug.
Alle Preise sind Pauschalpreise für die Reparatur an Fahrzeugen. Die Höhe richtet sich nach den aktuellen Angeboten (gesondert ausgeschrieben).
Alle Preise incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zuzüglich werden je nach Anfahrtsentfernungen verschiedene geringfügige Anfahrtsaufwandsentschädigungen auf den Preis aufgeschlagen. (gesondert ausgeschrieben)
Rabatte werden gesondert und individuell behandelt. Auf bereits rabattierte Preise kann die Frankenpost-Abocard nicht verrechnet werden.
4) Mängel
Der Lackdoktor übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung alle Mängel an seinen Produkten und Dienstleistungen, und behält sich vor diese nach terminlicher Vereinbahrung zu berichtigen.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind alle Schäden die durch unsachgemäße Behandlung oder Bedienung herbeigerufen wurden.
Äußere Einflüsse (Steinschlag, Durchrostung usw.), als auch Einflüsse Dritter sind von der Gewährleistung und jeglicher Garantie ausgeschlossen. Nach der Lackierung darf die reparierte Stelle 24 Stunden nicht gewaschen werden, weder von Hand noch maschinell.
Bei Rostentfernung kann keine Garantie gegen eine Wiederrostung gegeben werden. Dies ist zeitlich unabhängig.
Technische Umstände können geringe Farbabweichungen in Ton oder Helligkeiten auftreten. Durch Umwelteinflüsse und Herstellerverfahren können Farbabweichungen geringfügig nicht ausgeschlossen werden. Der Lackdoktor verpflichtet sich diese Abweichungen bestmöglich am Fahrzeug anzugleichen.
5) Gerichtsstand
Ist kein allgemeiner Gerichtsstand im Inland oder verlegt die Gegenpartei nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstand Sitz der Firma („Der Lackdoktor“, Thomas Kießling, Richard-Wagner-Str. 50, 95030 Hof).
Stand: 20.01.2015
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